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Umweltrecht in Chemie- und Industrieparks
Umweltrecht in Chemie- und Industrieparks
Umweltrecht in Chemie- und Industrieparks

Level 2 Online-Schulung: Umweltrecht in Chemie- und Industrieparks

3.3.202610:00 CET4 Std.
In Deutschland gibt es 51 offizielle Chemie- und Industrieparks. Das sind aber nur die Standorte, die sich selber so begreifen und bezeichnen. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher, denn die Industrieparkproblematik entsteht bereits dann, wenn sich ein Unternehmen seinen Standort mit einem zweiten, rechtlich selbständigen Unternehmen teilt. Dies ist oft die Folge von Outsourcing-Maßnahmen, etwa wenn die technischen Services auf eine eigenständige GmbH ausgegliedert werden. So entsteht oft unbemerkt die Industrieparkproblematik. Da es kein Industrieparkgesetz o. ä. gibt, obliegt es der zivilrechtlichen Verantwortung der beteiligten Unternehmen, Regeln zur vereinbaren, die den Standort so sicher machen, wie es früher unter der einheitlichen Nutzung des Industriestandortes der Fall war.

Inhalte:
- Welche Strukturen eines Industrieparks haben sich entwickelt?
- Welche rechtlichen Probleme erwachsen daraus?
--- Bsp. Problematik des Abwasserrechts und des immissionsschutzrechtlichen Anlagenrechts

Referent: Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Beginn: 10 Uhr
Dauer: 4 Std.
Kosten: € 375,-/Teilnehmer (netto)
Hinweis: Für diese Schulung gibt es keine Level 1 Schulung.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahme kann bis zwei Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor der Veranstaltung. Jeder Teilnehmer erhält im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Über den Referenten:
Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist Inhaber einer bundesweit anerkannten Spezialkanzlei im Umwelt- und Technikrecht.
Neben seinem Anwaltsberuf ist Prof. Müggenborg in der Lehre tätig, lange Zeit an der Universität Kassel, wo er das Recht der Chemie- und Industrieparks lehrte Aktuell an der RWTH Aachen, wo er bis heute Umweltzivil- und Umweltstrafrecht liest und im Jahr 2010 zum Honorarprofessor ernannt wurde. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im DeutschenAnwaltVerein, seit Januar 2014 ist er dessen Vorsitzender.


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