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Der Sicherheitsbericht nach § 9 der 12. BImSchV
Der Sicherheitsbericht nach § 9 der 12. BImSchV
Der Sicherheitsbericht nach § 9 der 12. BImSchV

Level 2 Online-Schulung: Der Sicherheitsbericht nach § 9 der 12. BImSchV

12.11.202610:00 CET4 Std.
Der Sicherheitsbericht ist das zentrale Dokument, mit dem Betreiber von Betriebsbereichen der oberen Klasse rechtlich verbindliche Aussagen treffen. Er zeigt unter anderem:
• dass ein Sicherheitsmanagementsystem im Sinne des Störfallrechts wirksam umgesetzt ist,
• dass Gefahren von Störfällen und mögliche Störfallszenarien systematisch ermittelt wurden,
• dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen getroffen wurden,
• dass Auslegung, Errichtung, Betrieb und Wartung aller relevanten Anlagenteile dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Der Vortrag verdeutlicht, dass der Sicherheitsbericht nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dient, sondern auch ein wertvolles Instrument für den Betreiber ist: Er stärkt die Einbindung der Führungsebene, erhöht die Investitionssicherheit und trägt wesentlich zum Erhalt von betrieblichem Know-how bei.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags ist die Rolle des Störfallbeauftragten und sein Beitrag zur Konsistenz des Sicherheitsberichts.

Referent: Dipl.-Ing. Rainer Scholl, INP Gmbh – Ingenieurbüro für Prozesssicherheit
Beginn: 10 Uhr
Dauer: 4 Std.
Kosten: € 375,-/Teilnehmer (netto)

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahme kann bis zwei Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Jeder Teilnehmer erhält im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Über den Referenten:
Nach dem Berufsstart im Unternehmen Henkel als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich F&E übernahm Dipl.-Ing. R. Scholl von 1993 bis 2007 im Unternehmensbereich Wasch- und Reinigungsmittel verschiedene technische Leitungsfunktionen. Von 2007 bis 2025 war er Leiter der Anlagensicherheit für die Henkel Infrastructure Services. Im Rahmen dieser Tätigkeit übernahm Herr Scholl die Aufgabe des Störfallbeauftragten für mehrere Henkel-Standorte. Seit 2026 ist er als Geschäftsführer der INP GmbH tätig, als externer Störfallbeauftragter sowie als §29b-BImSchG-Sachverständiger.


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