Industrielles Brandschutz-Versagen aus juristischer Sicht

Industrielles Brandschutz-Versagen aus juristischer Sicht
25.3.2025j.n.Y13:30 CET2025-03-25T12:30:00ZH:i T45 Minuten
Referent: Prof. Dr. Klindt, NoerrTeilnahme: Kostenfrei
Inhalte: Brandschutztechnische Anlagen dienen einem einzigen Zweck, nämlich im Anforderungsfalle sicherheitstechnisch zu funktionieren und zu kommunizieren. Ihr Versagen zeigt einen fehlerhaften Gerätezustand der Brandschutzanlage an. Liegt dies an mangelnder Wartung, ist das Anlagenversagen eine Haftungsfalle für die Wartungsfirma. Liegt allerdings das Anlagenversagen an strukturellen Fehlern innerhalb der ausgelieferten Brandschutzanlage selbst, so kommt industrielle Produkthaftung des Herstellers ins Spiel. Denn im juristischen Sinne sind ausfallende Sicherheitstechnik zugleich fehlerhafte Produkte, was eine zentrale Anforderung des Produkthaftungsrechts auslöst. Daneben muss beachtet werden, dass solche Sicherheitsrisiken draußen im Feld zugleich auch zu industriellen Produktrückrufen, Feldmaßnahmen und Warnaktionen führen dürften. Das wiederum löst öffentlich-rechtlich Meldepflichten (so genannte Notifikationen) gegenüber den zuständigen Marktüberwachungsbehörden aus. Grundlage hierfür ist zum einen das europäische Bauproduktrecht, zum anderen die europäische Marktüberwachungs-Verordnung.
https://www.huckauf.de/dialog-veranstaltung/brandschutz-im-dialog/