Erfahrungen aus der Prüfung zum Explosionsschutz von Tanklägern

Erfahrungen aus der Prüfung zum Explosionsschutz von Tanklägern
20.9.2023j.n.Y10:30 CEST2023-09-20T08:30:00ZH:i T45 Minuten
TANKLÄGER IM DIALOGReferent: Dr. Jochen Hübner - TÜV Nord InfraChem
Teilnahme: Kostenfrei
Inhalte:
Tanklageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt bis 55 °C oder für brennbare Flüssigkeiten, die über ihren Flammpunkt erwärmt werden, unterliegen i.d.R. den Prüfpflichten der BetrSichV zum Explosionsschutz. Liegt der Flammpunkt der Flüssigkeiten unter 23 °C und beträgt der Gesamtrauminhalt der Lageranlage für diese Stoffe mehr als 10.000 Liter, erweitert sich die Prüfung um die Prüfanforderungen an erlaubnispflichtige Anlagen nach §18 BetrSichV.
In dem Vortrag werden Prüfarten, Prüfumfang, und notwendige Qualifikationen des Prüfpersonals für die Prüfungen zum Explosionsschutz vorgestellt. Typische Schwierigkeiten der Arbeitgeber (Betreiber) von Lageranlagen zur Vorbereitung der Prüfung und Beispiele zu auftretenden Mängeln werden angesprochen und basierend auf den Erfahrungen aus der Prüfpraxis diskutiert.
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