Seit dem 1. Juli 2006 müssen alle Arbeitsplätze den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 1992/92/EG (ATEX 137-Richtlinie) entsprechen.
Die ATEX 137-Richtlinie regelt die Mindestanforderungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern in explosionsgefährdeten Bereichen. Danach ist ein Explosionssicherheitsdokument zu erstellen, in dem das Maß der Explosionsgefahr in verschiedenen Zonen darzustellen ist. Die Zoneneinteilung wird an Hand der Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosiver athmosphärischer Bedingungen festgelegt, wie in nachstehender Tabelle dargestellt (vgl. die Norm NPR 7910-1 und -2).
Für jede Zone ist eine Maschinenkategorie vorgesehen, wobei die wesentlichen Anforderungen an diese Maschinen in der EU-Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95-Richtlinie, verbindlich seit Juli 2003) geregelt sind. Die ATEX 95-Richtlinie gilt für Maschinen und Sicherheitssysteme (elektrische und nicht-elektrische), die an Orten eingesetzt werden, an denen eine Explosionsgefahr bestehen kann. Der Hersteller, sein Vertreter bzw. derjenige, der explosionsgesicherte Maschinen in den Verkehr bringt oder betreibt, hat die ATEX 95-Richtlinie einzuhalten.
Der Umstand, dass alle Arbeitsplätze die Mindestanforderungen der ATEX 137-Richtlinie erfüllen müssen, führt aber nicht notwendig dazu, dass auch alle eingesetzten Maschinen der ATEX 95-Richtlinie genügen müssen. Es ist zwar für jeden Arbeitsplatz eine Bewertung der Explosionsrisiken durchzuführen, bei der alle Maschinen erfasst werden. Für nicht ATEX 95-zertifizierte Maschinen ist eine umfassende Bewertung durchzuführen, die dazu führen kann, dass Anpassungen an den vorhandenen Maschinen vorzunehmen sind (zur Verbesserung der Sicherheit) oder sogar Investitionen in neue Maschinen notwendig werden. Der Umfang der durchzuführenden Maßnahmen hängt von dem Explosionsrisiko ab, das in der betreffenden Zone herrscht.
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Geht es um die Investition in neue Maschinen, lautet eine der wichtigsten Fragen, wer wann und vor allem wofür verantwortlich ist. Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, wo sich die Anwendungsbereiche der ATEX 137- und der ATEX 95-Richtlinie berühren, bzw. wie die Verantwortungsbereiche von Hersteller und Anwender abzugrenzen sind.
Der Anwender bleibt für die Ermittlung der Explosionsgefahren und ihres Ausmaßes verantwortlich, was sich in der Festlegung der betreffenden Zone ausdrückt, und hat auch die Temperaturklasse, die Gasgruppe (bei Gasen) und das Maß der Konduktivität (bei Stäuben) zu spezifizieren. Anhand dieser Daten weiß ein Lieferant unter Zuhilfenahme der ATEX 95-Richtlinie, welche Maschine bzw. Maschinenkategorie die richtige ist. Wird für einen bestimmten Raum ein explosionsgefährdeter Bereich festgelegt, kommt es aus finanzieller Sicht darauf an, dass diese Festlegung den vorgeschriebenen Umfang nicht überschreitet, denn dies führt in der Folge zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen und Kosten.
RÜHREN UND MISCHEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN
Nach der ATEX 95-Richtlinie ist zu prüfen, welche Zündquellen vorhanden sein können, und wie groß die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ist. Für das Rührwerk wird also im Hinblick auf Zündquellen eine Risikoanalyse durchgeführt, wobei die Gerätekategorie darüber entscheidet, welche Zündquellen zu berücksichtigen sind. Ein Rührwerk wird häufig in mehreren Zonen eingesetzt, z.B. in der Zone innerhalb und in der Zone außerhalb des Tanks, weshalb es dann in unterschiedliche Gerätekategorien einzustufen ist.
In der Norm NEN-EN1127-1 werden 13 Zündquellen aufgeführt, von denen nachstehend diejenigen aufgelistet sind, die bei Rührwerken am häufigsten vorkommen:
- Elektrogeräte
Eine elektrische Komponente kann als Zündquelle eliminiert werden, wenn solche elektrischen Komponenten eingesetzt werden, die den Vorgaben der ATEX 95-Richtlinie genügen.
- Heiße Oberflächen
Diese Zündquelle kann infolge einer Reibung zwischen festen und beweglichen Teilen vorkommen (z.B. Lager und Dichtungen). Die maximal auftretende Oberflächentemperatur ist festzustellen, damit die zutreffende Gerätekategorie ermittelt werden kann, die niedriger sein muss als die spezifizierte Temperaturklasse. Es werden Lebensdauerkalkulationen erstellt, damit kritische Bauteile präventiv ausgetauscht werden können.
- Statische Elektrizität
In welchem Maß diese Zündquelle vorhanden ist, lässt sich nur schwer ermitteln, und die Gefahr wird häufig unterschätzt. Auch von außen einwirkende Faktoren können eine Rolle spielen (statisch geladene Personen, Staubablagerung usw.). Aus diesen Gründen muss man sich dafür entscheiden, das Explosionsrisiko durch intelligente Konstruktion, ausreichende Erdung, den Einsatz antistatischer Materialien, die Inertisierung und das Tragen antistatischer Kleidung und Schuhe auszuschließen.
Statische Elektrizität kommt meistens bei trockenen Stoffen und nicht leitfähigen Flüssigkeiten vor.
- Mechanischer Funkenschlag
Diese Zündquelle entsteht dadurch, dass sich zwei Bauteile berühren und einen Funken erzeugen, der die Gefahr verursacht, dass es sofort zu einer Explosion kommt. Das Beseitigen dieser Zündquelle ist daher die beste Lösung. Hierzu müssen richtige Materialien und geringe Bewegungsgeschwindigkeiten eingesetzt werden, und es ist sorgfältig darauf zu achten, dass zwei Bauteile sich nicht unbeabsichtigt berühren können.
Mechanischer Funkenschlag und statische Elektrizität bilden in 80 % der Fälle die Ursache für Explosionen bei Rührwerken.
Kann die Explosionsgefahr durch konstruktive Lösungen („protection by constructional safety”) nicht begrenzt werden, kann man sich alternativ dafür entscheiden, den vorhandenen Sauerstoff durch Untertauchen („protection by liquid immersion”) zu eliminieren. Ferner können Sicherheitswarngeräte („protection by control of ignition sources”) eingebaut werden, um das Risiko weiter zu reduzieren.
Handelt es sich beispielsweise um ein „top entry” (High shear-Dispergierverfahren), bei dem der Durchlauf im Kopfbereich des Tanks in einem explosionsgefährdeten Bereich eintrifft, kann eine doppelte mechanische Dichtung mit Sperrflüssigkeit gewählt werden, die zudem mit Sicherheitswarngeräten ausgestattet ist, die den Stand und die Temperatur der Sperrflüssigkeit ständig kontrollieren.
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TYPHOON UND ATEX
Die Typhoon Roertechniek B.V. befaßt sich als Lieferant von Misch- und Rührsystemen für unterschiedliche Prozesse in verschiedenen Branchen seit Inkrafttreten der neuen ATEX 95-Richtlinie mit der Konstruktion und Herstellung von Rührwerken, die den Vorgaben dieser Richtlinie entsprechen. Auch grenzüberschreitend wurde neben Standard-Rührwerken auch eine große Zahl ATEX-zertifizierter Rührwerke geliefert.
Mischen von 105 KG Trockenstoff in 35 L Wasser
ATEX -Maschinenkategorie 3D, Zone 22
Komplettsystem, bestehend aus Vorrichtung mit Absatz zum Löschen von Paletten, Aufgabetrichter mit Dosiereinrichtung (Ladezellen), Tank, Rührwerk mit Dispergierelement und Steuerung. Entwicklung und Produktion erfolgten komplett durch Typhoon Roertechniek B.V.
BEFEUCHTEN VON 20 KG PUDER IN 80 KG LÖSEMITTEL
ATEX -Maschinenkategorie 1G, Zone 0 innerhalb des Tanks
Maschinenkategorie 2G, Zone 1 außerhalb des Tanks
System bestehend aus elektrischer Hebeeinrichtung, Schaltkasten, Steuerschrank und Rührwerken.
Ingenieurbüros und Endverbraucher entscheiden sich regelmäßig für das Fachwissen der Typhoon Group B.V., wenn es um Misch- und Rührtechnik nach den Vorgaben der ATEX-Richtlinien geht.
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